Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 03.04.2017
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Protest gegen den Beschluss zur Vergütung von Sprechstunde & Co – machen Sie mit!

Liebe Kolleginnen & Kollegen, der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung von "Sprechstunde & Co" ist außerordentlich unbefriedigend ausgefallen. Die Landesgruppe Nordrhein meint: Protestieren Sie dagegen!

Wir bitten Sie darum, in individuellen Schreiben an diverse Adressaten – klassisch per Post oder per Fax versandt – Ihren Unmut und Ihr Unverständnis für diese Entscheidung zum Ausdruck zu bringen. Eine Liste mit Adressaten haben wir den Mitgliedern des Verbandes in der Infomail 5/2017 zur Verfügung gestellt.

Sicher werden Sie selbst sich auch Ihre Gedanken zu diesem Beschluss gemacht haben und so manche Ungereimtheit wird Ihnen aufgefallen sein. Es macht Sinn, genau diese Aspekte auch zum Ausdruck zu bringen. Weitere Argumente, die sehr deutlich die Widersinnigkeit und Schädlichkeit des Beschlusses aufdecken, können Sie der Pressemitteilung von DPtV, bvvp und VAKJP vom 29.03.2017 (auf der Homepage der DPtV hier) entnehmen; auch die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit einer Pressemitteilung sofort reagiert (News vom 30.03.2017).

Aus Sicht der Landesgruppe Nordrhein sind es folgende zentrale Aspekte, die einen Protest begründen:

  • Es stimmt nicht, dass Sprechstunde und Akutbehandlung wenigerAufwand auslösen, als die „klassische“ Richtlinien-Therapie (genehmigte Kurz- oder Langzeittherapie) – das Gegenteil ist der Fall und es gibt keinen Grund, diese Leistungen schlechter zu vergüten;
  • Der Wille des Gesetzgebers, die ImplementierungneuerLeistungen zu fördern, wurde eindeutig ignoriert und mißachtet; mit einer Mindervergütung wird kein Anreiz gesetzt, sondern eine widersinnige Logik eingesetzt: wer zahlt denn z.B. einem Handwerker im Notfallweniger für seinen Einsatz als im Regelbetrieb zu üblichen Geschäftszeiten und will ihn so zur Leistungserbringung motivieren?
  • In versorgungspolitischer Hinsicht bedeutet das, dass die von der Politik und von uns als wichtig erachtete Flexibilisierung der psychotherapeutischen Versorgung ausgebremst und sabotiert wird – zu Lasten von Patientinnen und Patienten. Das wird anscheinend bewusst und billigend in Kauf genommen – unsäglich!
  • Mit der Mindervergütung wird es nicht mehr möglich, den Strukturzuschlag zu erreichen: die notwendige Punktzahl, die den Strukturzuschlag auslöst, wird später oder gar nicht erreicht. Im Ergebnis bedeutet das, das die Kosten für Personal eben gerade nicht eingepreist sind und von den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus eigener Tasche gezahlt werden sollen. Das Sozialgericht Marburg hat außerdem die Systematik der Strukturzuschläge in seiner Entscheidung vom 22.03.2017 als rechtswidrig erkannt (Az.: S 11 KA 8/15, S 11 KA 26/15 und S 11 KA 27/15). Es ist also völlig unverständlich, warum der erweiterte Bewertungsausschuss an dieser Logik festhält.

Sicher gibt es noch weitere Argumente, die aufgeführt werden können, wichtig ist aber, dass Sie sich beteiligen.

Und: bitte protestieren Sie bald - das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun vier Wochen Zeit, eine Beanstandung auszusprechen.

Wir wollen uns diese erneute Entwertung unserer Arbeit und unserer Bemühungen um eine angemessene Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nichtgefallenlassen!

Schreiben Sie noch heute und machen Sie mit!

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein