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  • Veröffentlichungsdatum 27.09.2019
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1. Bundestags-Lesung DVG: "Sensible Gesundheitsdaten besonders schützen"

In 1. Lesung berät der Bundestag heute das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), mit dem unter anderem die Versorgung mit Gesundheits-Apps erleichtert werden soll. Die DPtV hat zu dem Kabinettsentwurf des Gesetzes bereits ausführlich Stellung genommen und fordert erhebliche Nachbesserungen. „Digitale Programme, die Psychotherapien unterstützen sollen, dürfen nur mit nachgewiesener Wirksamkeit in die Versorgung gelangen“, stellt DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch klar. „Außerdem müssen diese sensiblen Gesundheitsdaten besonders geschützt werden. Dass Röntgenbilder und MRT-Aufnahmen von Millionen Patienten ungeschützt auf Servern stehen, darf einfach nicht passieren. Solch einen Fall hatte die Investigativplattorm „Pro Publica“ Mitte September 2019 aufgedeckt.“ Auch die Regeln zur Telematik-Infrastruktur (TI) und zur elektronischen Patientenakte (ePA) müssen nachgebessert werden.

Die DPtV fordert:

  • Keine verdeckte Weitergabe von Nutzerdaten bei der Verwendung von Gesundheits-Apps. Die Daten gehören allein den Versicherten.
  • Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen nur nach Indikationsstellung durch approbierte Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Die Anwendungen dürfen nicht allein aufgrund der Genehmigung der Krankenkasse eingesetzt werden.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen müssen Wirksamkeit und Nutzen nachweisen. „Positive Versorgungseffekte“ genügen nicht. Sinnvoll wäre eine Prüfung und Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
  • Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) müssen wesentliche Datenschutzprobleme noch gelöst werden. Die Zusammenführung und Sammlung von zahlreichen Gesundheitsdaten an einer Stelle, ob im Handy von Versicherten, auf einem mit dem Internet verbundenen PC oder auf zentralen Servern kann viele „Interessenten“ finden.
  • Die Nutzung der elektronischen Patientenakte muss freiwillig bleiben, differenzierte Zugriffsmöglichkeiten müssen von Anfang an gewährleistet sein. Patient*innen müssen immer selbst entscheiden können, ob sie überhaupt eine ePA nutzen, welche ihrer Daten sie einstellen wollen, und welche Daten sie wem offenbaren/weitergeben wollen.
  • Die Bedenken und Sorgen vieler Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum Datenschutz in der Telematikinfrastruktur dürfen nicht mit Strafzahlungen belegt werden, sondern müssen ernst genommen und die Bedenken proaktiv ausgeräumt werden. Wir lehnen die Sanktionen und deren Verschärfung (Erhöhung des Honorarabzugs auf 2,5 %) für die Nicht-Anbindung an die TI ab.