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  • Veröffentlichungsdatum 29.09.2013
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  • Art Pressemitteilung

3.500 bis 5.000 Euro für Ärzte - höchstens 1.200 Euro für Psychotherapeuten

Vertragsärztliche Honorarverhandlungen - Pressemitteilung 12/13

Die diesjährigen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und DEM Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lassen die Schere der Einkommen weiter auseinander gehen. Sie bringen einem Arzt je nach Ausgang der noch kommenden regionalen Verhandlungen durch schnittlich 3.500 bis 5.000 Euro Umsatzzuwachs für das Jahr 2014. Psychotherapeuten profitieren von den Honorarverhandlungen deutlich weniger als Ärzte. „Die Schere der Einkommen zwischen den somatischen Medizinern und den Psychotherapeuten geht weiter auseinander“, bemängelte der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dieter Best. „Dabei liegen die Psychotherapeuten ohnehin schon weit abgeschlagen an der untersten Stelle der Einkommensskala.“

Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2014 um 1,3 Prozent angehoben. Für Psychotherapeuten mit einem Durchschnitts Jahresumsatz von etwa 75.000 Euro bedeutet dies ein Mehr von rund 1.000 Euro. Dazu kommen weitere maximal 200 € aus der Erhöhung der sog. fachärztlichen Grundpauschale, die jetzt mit 15,90 Euro vergütet wird. Sie kann im Durchschnitt nur bei etwa 12 Patienten im Quartal abgerechnet werden.

Die sonstigen, regional ausgehandelten Honorarsteigerungen gehen an den Psychotherapeuten vorbei, weil sie sich nicht auf den Umsatz je Psychotherapiesitzung auswirken. „Für das Einkommen der Psychotherapeuten zählt allein der Umsatz pro Sitzung. Und dieser wird sich 2014 nur minimal erhöhen. Von Anfang 2009 bis Ende 2014, also in sechs Jahren, wird sich das Sitzungshonorar für eine Stunde Psychotherapie damit um insgesamt 1,90 Euro erhöht haben ein Anstieg um 0,3 Prozent pro Jahr“, stellte der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung fest. „Die Honorarerhöhung von 2008 auf 2009 um 10 Prozent ist damit allein schon durch die Inflation auf gefressen, während die ärztlichen Kollegen in  den letzten Jahren ihre Einkommen kontinuierlich steigern konnten.“ Das  Statistische Bundesamt hatte erst vor kurzem ermittelt, dass die Einkommen   der Psychotherapeuten weniger als die Hälfte der Einkommen der Ärzte betragen, bei vergleichbarer Arbeitszeit.

In mehreren Urteilen hat das Bundessozialgericht, zuletzt 2008, entschieden, dass die Einkommensentwicklung der Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen an die der somatisch tätigen Ärzte angepasst werden muss. Der Grund: Psychotherapeuten können ihre Leistungen, die ausschließlich aus  zeitgebundenen Gesprächen bestehen, nicht rationalisieren oder je Zeiteinheit verdichten. Die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist der Auflage des Bundessozialgerichts seit 2008 nicht mehr nachgekommen. „Hier wird permanent geltendes Recht ignoriert", verdeutlicht Best. „Wir fordern von der neuen Bundesregierung eine eindeutige gesetzliche Regelung, damit dieser untragbare Zustand beendet wird. Es muss sichergestellt werden, dass Psychotherapie als reine Zuwendungsleistung sovergütet wird, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz das gleiche verdienen können wie Ärzte der somatischen Medizin“, fordert Best für seine Berufskollegen.