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  • Veröffentlichungsdatum 11.02.2020
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  • Art Meldung

Abrechnung Psychotherapeutische Videositzungen

Liebe Kolleg*innen,

seit dem 01.10.2019 können ausgewählte psychotherapeutische Leistungen auch über Videotelefonie erbracht werden. Zusammen mit dem nächsten Bundesmitgliederrundbrief stellen wir Ihnen dazu eine aktualisierte EBM-Tabelle zur Verfügung, in der diese Leistungen übersichtlich aufgeführt sind.

Bevor Sie diese Leistungen abrechnen können, müssen Sie sich allerdings bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Durchführung psychotherapeutischer Videositzungen genehmigen lassen. Dazu ist in der Regel die Nennung oder Kopie der Vertragsunterlagen eines von der KBV zertifizierten Videodienstanbieters notwendig. Die Liste finden Sie hier https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php. Darunter finden Sie auch einen kostenlosen Anbieter und Informationen zu den technischen Anforderungen zur Durchführung.

Die KVen halten zur Meldung Formblätter bereit, die Sie in der Regel auf den Internetseiten der Landes-KV zum Download finden.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen,
Ihr DPtV Bundesvorstand