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  • Veröffentlichungsdatum 15.09.2023
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Anhebung des OPW – historisch, aber nicht ausreichend!

Ab 1.1.2024 steigt Punktwert um 3,85 %

Die Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben am Mittwoch im erweiterten Bewertungsausschuss unter Vermittlung der unparteiischen Vorsitzenden einer Anhebung des Orientierungspunktwertes (OPW) zum 1.1.2024 um 3,85 % auf dann 11,9339 Cent zugestimmt (aktuell 11,4915 Cent). Zudem wurde vereinbart, den eingepreisten Vergütungsanteil für Praxisangestellte (Medizinische Fachangestellte, MFA) ab 1.1.2025 an die erzielten Tarifsteigerungen dieser Berufsgruppe zu koppeln und damit den Praxen zeitnäher bereitzustellen.

Auch wenn damit ein historisches Ergebnis erreicht wurde, werden die aktuellen inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht aufgefangen.

Die Bewertung vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Leistungen im EBM setzt sich aus einem Technischen Leistungsanteil (TL) das sind Praxiskosten wie Mieten, Lohnkosten, Versicherungen, Materialkosten etc. und einem Arztlohnanteil (AL) zusammen. Inflation und steigende Praxiskosten werden durch die jetzt beschlossene Anhebung nicht abgebildet.

Weitere Anpassungen, wie die Aktualisierung des Strukturzuschlages im Anschluss an die Tarifverhandlungen der MFA für 2024, sind notwendig. Auch die Prüfung der angemessenen Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Gesprächsleistungen unter Berücksichtigung der für Oktober 2023 angekündigten Erhebung von Kosten fachärztlicher und psychotherapeutischer Praxen durch das Statistische Bundesamt, steht in 2024 erneut an!

Der Orientierungspunktwert multipliziert mit den Punktzahlen psychotherapeutischer und ärztlicher Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) definiert die Vergütungshöhe der jeweiligen Leistung.