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  • Veröffentlichungsdatum 24.02.2020
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Anhebung Strukturzuschlag

Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wird der Strukturzuschlag auf die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Einzeltherapie und Gruppentherapie höher bewertet. Dies gilt für die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35571 bis 35573 in Abschnitt 35.2.3 EBM.

Im Bewertungsausschuss setzten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 2017 um (AZ: B 6 KA 35/17 R, B 6 KA 36/17 R und B 6 KA 37/17 R). Das Gericht hatte bei der Festsetzung der normativen Personalkosten eine zeitnahe Anpassung des Strukturzuschlags nach Tarifänderungen als notwendig dargestellt. Diese Kosten sind die Basis für die Bewertungen des Abschnitts 35.2.3. Sie werden aufgrund der Tarifverträge ermittelt, die zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) geschlossenen werden.

 

Die Bewertung im Detail:

GOP Bewertung bis 31.12.2019 Bewertung ab 1.1.2020 Aufwertung um
35571 Zuschlag Einzeltherapie, 50 min. 166 Punkte 173 Punkte 0,78 €
35572 Zuschlag Gruppentherapie 70 Punkte 73 Punkte 0,33 €
35573 Zuschlag Sprechstunde/ Akutbehandlung, 25 min. 84 Punkte 88 Punkte 0,44 €

 

Der Strukturzuschlag wird zur Finanzierung einer Praxisangestellten von der Kassenärztlichen Vereinigung je nach Auslastungsgrad der Praxis im Quartal zugesetzt. Bei einer mit durchschnittlich 18 Einzelsitzungen (halber Versorgungauftrag) bzw. 36 Einzelsitzungen (voller Versorgungsauftrag) in der Woche und 10,75 Arbeitswochen pro Quartal ausgelasteten Praxis werden zukünftig je Sitzung (0,5 x 173 Pkt. x 0,109871 €) 9,50 € zugesetzt.