Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 06.11.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Apps müssen wirken, nicht nur „positiv versorgen“

DPtV kritisiert DVG-Entwurf und fordert Widerspruchsrecht für Patienten

„Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) möchte Minister Jens Spahn das Gesundheitssystem modernisieren. Doch ohne überzeugenden Datenschutz wird das nicht gelingen“, warnt Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Wir halten eine Verschiebung des Gesetzes für notwendig. Es enthält tiefgreifende Änderungen, über die zunächst eine öffentliche Diskussion geführt werden muss.“ Das Gesetz gelangt am 7. November 2019 in zweiter und dritter Lesung in den Bundestag. Die DPtV fordert für Gesundheits-Apps einen Nachweis der Wirksamkeit und Datensicherheit. Auch bei der Nutzung pseudonymisierter Daten müssen Patient*innen ein Widerspruchsrecht haben.

Forschungsdaten ohne Widerspruchsrecht

„Ohne die Einwilligung der Patient*innen soll es möglich sein, pseudonymisierte Daten der 72 Millionen Versicherten zu nutzen, um weitere Forschung zu unterstützen“ kritisiert Psychotherapeutin Lubisch. „Geschlecht, Alter, Wohnort oder sozioökonomische Daten der Patient*innen sollen über ein ,staatliches Forschungsdatenzentrum‘ analysiert werden können.“ Der Gesetzesentwurf sieht dazu eine Änderung der Paragraphen 303 a bis f im Sozialgesetzbuch V vor. „Wir fordern, diese Änderungen zum SGB V aus dem DVG zu entfernen“, betont Lubisch. „Die Versicherten müssen ein Widerspruchsrecht auf die Verwendung ihrer Daten erhalten.“

Apps nur mit Verschreibung

„Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Daten zu psychischen Erkrankungen besonders sensibel sind. Es ist häufig ein Unterschied, ob jemand vor zwei Jahren eine Bandscheiben-OP hatte oder seit zwei Jahren wegen einer Depression in Behandlung ist. Diese Daten können leicht missbraucht werden“, sagt die Bundesvorsitzende. Bereits im August hatte die DPtV in einer ausführlichen Stellungnahme Kritik am DVG-Kabinettsentwurf geäußert. Darin forderte sie einen Nachweis der Wirksamkeit und des medizinischen Nutzens bei Apps. Die „positiven Versorgungseffekte“ im Gesetz reichen nicht. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass keine Nutzerdaten an Privatunternehmen weitergeleitet werden. Unterschiedliche App-Untersuchungen hatten dies bereits aufgedeckt. „Wichtig ist auch, dass der Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen nur nach Indikationsstellung durch approbierte Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen erfolgt – nicht etwa durch die Krankenkasse“, betont Lubisch.