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  • Veröffentlichungsdatum 25.09.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Ausbildungsreform am 26.09. im Bundestag: DPtV befürwortet Verabschiedung

„Wir begrüßen es, dass das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz am 26.09.2019 mit der 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Es ist ein wichtiger Fortschritt für die Psychotherapie in Deutschland“, betont Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Zukünftig soll es einen Qualifikationsweg geben, wie er auch für die anderen akademischen Heilberufe etabliert ist: nach einem Studium der Psychotherapie und Ablegen des Staatsexamens kann die Approbation erlangt werden. Daran schließt sich eine altersgruppenspezifische Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin an. „Auch wenn nicht alle unsere Vorstellungen umgesetzt sind, wird das Gesetz eine noch umfassendere Qualifizierung für den ambulanten und stationären Bereich und somit eine verbesserte psychotherapeutische Versorgung ermöglichen“, sagt Lubisch.

Geplante ambulante Vergütung für PiA und PiW unbefriedigend

Die DPtV-Bundesvorsitzende äußert sich erleichtert, dass für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) im letzten Moment noch Verbesserungen erreicht werden konnten, auch wenn diese geringer ausfallen als erhofft. Die vorgesehene verpflichtende Weiterleitung eines 40-Prozent-Anteils an der Vergütung der ambulanten Behandlungsleistungen an die zukünftigen Weiterbildungsteilnehmer ist für die DPtV aber mit vielen Fragen verbunden. „Die mit dem Betrieb einer Weiterbildungsambulanz verbundenen Kosten werden zu wenig berücksichtigt“, erklärt Barbara Lubisch. „Wir halten die Forderung nach angemessener Ambulanzausstattung und einer tarifanalogen Vergütung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) aufrecht.“

Die DPtV regt auch an, die Möglichkeit der Nachqualifizierung für die jetzigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen noch einmal zu prüfen.

Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen ab 2023 das Antrags- und Gutachterverfahren ersetzen – Chancen und Gefahren

Überraschend ist, dass das Gesetz jetzt auch viele neue Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung vorsieht: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Aufgabe erhalten, Richtlinien zum berufsgruppenübergreifenden Arbeiten sowie zur Qualitätssicherung zu erarbeiten. Wenn diese fertig sind, soll das Antrags- und Gutachterverfahren auslaufen. „Es wird viel davon abhängen, wie diese Richtlinien am Ende aussehen werden. Es muss gesichert bleiben, dass alle Patient*innen, die intensivere oder längere Therapien brauchen, diese auch zukünftig bekommen können“, fordert Lubisch. Durch die zur Richtlinien-Erarbeitung vorgesehenen Fristen können die Ergebnisse der erst im September vom Innovationsfonds bewilligten Evaluationen gar nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Fristverlängerung erscheint hier wünschenswert.