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Ausbildungsreform: Bundesrat stimmt PsychThGAusbRefG zu
„Auf diesen Tag haben wir lange gewartet. Das Gesetz ist ein Meilenstein für uns als Psychotherapeut*innen“, freut sich Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Bundesrat verabschiedete heute das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) und gab damit grünes Licht für die Umsetzung. „Ab morgen geht die Arbeit an der Weiterbildungsordnung und den anderen neuen Regelungen weiter. Aber heute freuen wir uns und danken allen, die das Gesetz in den letzten Monaten und Jahren auf den Weg gebracht und unterstützt haben – dem Bundesministerium für Gesundheit, zahlreichen Politiker*innen, den Körperschaften der Selbstverwaltung, und den vielen Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir gemeinsam um gute Lösungen gerungen haben!“ Mit der Ausbildungsreform wird es künftig ein fünfjähriges Master-Studium geben mit anschließender Approbation als Psychotherapeut*in. Zur Spezialisierung wird eine Weiterbildung folgen. Die Studiengänge, die somit der bewährten Struktur anderer akademischer Heilberufe folgen, sollen schon im Herbst 2020 beginnen.
Enger Zeitplan zur Umsetzung der Reform
Nach der Verabschiedung der Approbationsordnung müssen die Studiengänge um- und ausgebaut werden. Die neue Weiterbildungsordnung muss definiert und die Weiterbildungsstätten zugelassen werden. Schon 2022 sollen die ersten Absolvent*innen des neuen Studiengangs ihre Weiterbildung beginnen können. Die derzeitigen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) werden finanziell besser gestellt, Mindestanteile an Vergütungen festgelegt. „Wir setzen uns weiterhin für Verbesserungen ein. Das ist umfangreiche Detailarbeit, viele Fragen sind noch zeitnah zu klären“, erklärt Lubisch.
Neue Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung
Neben den Regelungen zur Psychotherapeutenausbildung sind in dem Gesetz versorgungsrelevante Regelungen im Sozialgesetzbuch V enthalten, die nicht zur Ausbildungsreform gehören, sondern eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung bedeuten. Hierzu zählen insbesondere Zuschläge für Kurzzeittherapie, die Einführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und nachfolgend vorgesehene Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens sowie der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine neue Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch Kranke mit komplexem Behandlungsbedarf zu entwickeln.