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  • Veröffentlichungsdatum 23.10.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Ausbildungsreform: Studiengänge sollen schon 2020 beginnen

Bundesrat entscheidet am 8. November 2019 über Gesetz

„Die Psychotherapeut*innen warten schon lange auf das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Nun wird es Zeit, dass es endlich in Kraft treten kann“, fordert Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Das Gesetz wurde Ende September im Bundestag verabschiedet und steht am 8. November 2019 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es sieht künftig ein fünfjähriges Master-Studium mit anschließender Approbation zum/r Psychotherapeuten/-in vor. „Damit gilt die bewährte Struktur anderer akademischer Heilberufe auch für uns. Die Studiengänge sollen schon im Herbst 2020 an den Start gehen. Daher ist es wichtig, dass das Gesetz jetzt final verabschiedet wird.“

Weiterbildungsordnung soll bis 2022 fertig sein

„Nach dem Beschluss geht die Arbeit erst richtig los“, erklärt Psychotherapeutin Lubisch. „Auch die Approbationsordnung muss noch verabschiedet werden, die festlegt, welche Studieninhalte für die zukünftigen Psychotherapeut*innen verpflichtend sind. Ein Entwurf dafür liegt bereits vor.“ Die Studiengänge müssten an den Universitäten entsprechend um- und ausgebaut werden. Außerdem müsse die neue Weiterbildung definiert werden. „Inhalte, Zeiten, Abläufe – da geht es um sehr viel Detailarbeit. Die einzelnen Psychotherapeutenkammern müssen das auf Länderebene nachvollziehen, die Rechtsaufsicht muss genehmigen, und die Weiterbildungsstätten müssen anerkannt werden, damit 2022 die ersten Absolvent*innen des neuen Studiengangs ihre Weiterbildung beginnen können.“ Zudem müssten sich die Weiterbildungsinstitute inhaltlich auf die neuen Anforderungen einstellen. „Das ist ein anspruchsvolles Vorhaben in einem engen Zeitplan. Wir sind zuversichtlich, dass dieser Prozess gelingen kann, wenn alle Beteiligten, das Vorhaben nun zügig und konstruktiv unterstützen“, sagt Lubisch.