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Bedarfsplanungsreform verfehlt ihr Ziel
„Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, ist aber enttäuschend klein ausgefallen“, erklärte die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, heute in Berlin. In der Sitzung am 16.05.2019 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die längst überfällige Reform der Bedarfsplanung und schafft so 776 neue Vertragspsychotherapeutensitze. „Das bleibt weit hinter den Erwartungen an eine substanzielle Aufwertung der psychotherapeutischen Versorgung zurück. Das Ziel einer flächendeckenden ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit akzeptablen Wartezeiten kann so nicht gewährleistet werden“, äußerte Lubisch.
Noch im April 2018 berechneten Sundmacher et.al. in ihrem im Auftrag des G-BA erstellten Gutachten, dass für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung 2400 neue Versorgungsaufträge für Psychotherapeuten notwendig seien. Zwar konnte durch die Einrichtung einer psychotherapeutischen Sprechstunde der Erstzugang zum Psychotherapeuten deutlich verbessert werden: In der Wartezeitenerhebung der DPtV zeigte sich eine Reduktion der Wartezeit auf ein erstes Gespräch um durchschnittlich 33 Prozent. Allerdings ergibt sich bei 60 Prozent der Patientinnen und Patienten die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie. Für viele dieser Patient*innen bleibt es bei unzumutbaren Wartezeiten auf eine notwendige Behandlung, insbesondere in ländlichen Regionen und dem Ruhrgebiet. Ein guter Zugang reicht nicht, es braucht auch ausreichend Behandlungsplätze.