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  • Veröffentlichungsdatum 22.07.2020
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Befragung zu besonderen Kosten im Praxismanagement

Derzeit führt das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) eine Befragung zu den besonderen Kosten im Praxismanagement durch.

Dabei werden folgende Aufwände, Kosten und Kostenentwicklungen in den Jahren 2017 bis 2019 erhoben:

  • Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf das Terminmanagement,
  • Kosten, die durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden sind,
  • Lieferengpässe von Arzneimitteln (nicht relevant für PP und KJP),
  • Kosten aus der Covid-19-Pandemie.

Mit einer breiten Teilnahme unterschiedlicher Fachgruppen können Kosten und Aufwände mit repräsentativen Daten auf Landes- und Bundesebene gemessen und dargestellt werden.

Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Kostenkalkulation ärztlicher- und psychotherapeutischer Praxen dar und können zum Beispiel in Honorarverhandlungen zur Bewertung vertragsärztlicher- und vertragspsychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) relevant sein.

Wir empfehlen eine Teilnahme an dieser Befragung.

Die durch die DSGVO, die Etablierung der Telematik-Infrastruktur (TI) und Covid-19 erforderlichen Prozessanpassungen haben die Arbeitsabläufe in den Psychotherapiepraxen wesentlich verändert. Diese Veränderungsprozesse sollten eingehend dokumentiert werden. Denn die zusätzliche Arbeit, die in unseren Praxen anfällt, ist relevant bei der künftigen Honoraranpassung.

Die Teilnahme kann nur nach Aufforderung durch das ZI erfolgen und nicht selbst initiiert werden. Eine Teilnahme ist freiwillig, der Aufwand wird mit 30 Euro entschädigt.

Die Befragung läuft noch bis zum 31.07.2020.