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Behandlung von Soldat*innen wird rückwirkend zum 1. August 2020 höher vergütet
Für psychotherapeutische Leistungen bei Soldat*innen in Privatpraxen gilt rückwirkend ab 1. August 2020 der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zudem gibt es einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Sitzung bei der Durchführung einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie. Damit erhalten Psychotherapeut*innen 97,51 Euro pro Sitzung in der tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie und 100,56 Euro pro Sitzung in der Verhaltenstherapie. Die ungleiche Vergütung der verschiedenen Psychotherapieverfahren hat historische Gründe. Das Bundesverteidigungsministerium lehnte Forderungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ab.
Rückwirkend vom 9. April 2020 und zunächst befristet bis zum 30. September 2020 kann zudem der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,7-fachen Satz einmal pro Sitzung abgerechnet werden. Bei einer Verlängerung der Vereinbarung zwischen Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung gilt dies automatisch auch für die Vereinbarung der BPtK mit der Bundeswehr.