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  • Veröffentlichungsdatum 22.09.2021
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Bewertungsausschuss erhöht OPW ab 1.1.22 um 1,257 %

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die Anhebung des Orientierungspunktwert (OPW) um 1,257 Prozent auf 11,2662 Cent (aktuell 11,1244 Cent) ab dem 1. Januar 2022 beschlossen. Die zur Vergütung der Vertragsärzte*innen und Vertragspsychotherapeuten*innen zur Verfügung stehende Gesamtvergütung wächst damit um ca. 540 Millionen Euro bundesweit.

Eine Anhebung der Grund- und Versichertenpauschale um 1- 2 Punkte zum 1.1.2022 zur Finanzierung des zusätzlichen Hygieneaufwandes in den Praxen wurde zudem in Aussicht gestellt. Zusatzaufwände die durch die Corona-Pandemie, die Digitalisierung der Praxen, und die Anhebung der Gehälter der Praxisangestellten entstehen, werden durch diese moderate Anhebung nicht adäquat abgebildet, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hatte eine Nullrunde vorgeschlagen.

Über die Anhebung des Orientierungspunktwertes wird die Vergütung der abgerechneten Leistungsmenge prozentual angehoben. Damit erweitert sich die Schere zwischen den Durchschnittserträgen der haus- und fachärztlichen Arztgruppen und der Psychotherapeut*innen. Denn 1,257 Prozent von geringeren Durchschnittserträgen bedeutet eben auch nur eine vergleichsweise geringe absolute Summe, die dann mehr zur Verfügung steht.

„Wir fordern, dass sich der Bewertungsausschuss zeitnah und in diesem Jahr mit der Überprüfung der Vergütung der zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen befasst und diese deutlich anhebt“, sagt DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel. „Diese Überprüfung muss zumindest immer dann stattfinden, wenn das Statistische Bundesamt neue Daten zu Kostenstruktur und Erträgen fachärztlicher und psychotherapeutischer Praxen vorlegt. Die Ergebnisse einer entsprechenden Erhebung waren bereit für August 2021 angekündigt.“