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  • Veröffentlichungsdatum 07.03.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

BMG fordert Regelungen des G-BA zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung psychisch Kranker - Verbände fordern Präzisierung

Gemeinsame Pressemitteilung - bvvp, DPtV, VAKJP

Der Schulterschluss im Protest von mehr als 30 psychotherapeutischen und ärztlichen Psychotherapieverbänden hatte Erfolg: Die gestufte und gesteuerte Versorgung wird nun doch nicht Teil des Terminservicegesetzes (TSVG). Die Psychotherapeutenverbände begrüßen, dass die Regierungskoalition den umstrittenen Zusatz zum Paragraphen 92 Absatz 6a Sozialgesetzbuch (SGB) V aus dem Gesetz herausnimmt. Allerdings sehen die Verbände auch bei der nun im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) vorgeschlagenen alternativen Formulierung noch Diskussionsbedarf.

Die Kritik aus Bundesrat und Koalition sowie eine von 217.000 Menschen unterzeichnete Petition hatten den Bundesgesundheitsminister zum Einlenken bewogen. Die Petentin, bvvp Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius, sagte dazu: „Die große Solidarität von PsychotherapeutInnen, PatientInnen, Angehörigen und betroffenen Menschen in diesem Land hat deutlich gemacht: Es darf kein weiteres Nadelöhr in der psychotherapeutischen Behandlung, keine diskriminierende Benachteiligung in der Versorgung psychisch Kranker geben – und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.“

Der neue Gesetzestext im AusbRefG beinhaltet wiederum einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der jetzt für bestimmte Diagnosen und orientiert an Behandlungsleitlinien den Behandlungsbedarf festlegen und dafür ‚Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung‘ entwickeln soll. Außerdem sind Regelungen zur Förderung der Gruppentherapie und zur weiteren Vereinfachung des Gutachterverfahrens zu beschließen. „Die Förderung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit wird von uns begrüßt. Dagegen überrascht die Verortung dieser Regelung in einem Gesetz, das die berufsrechtlichen Belange einer spezifischen Berufsgruppen betrifft“, so die Vertreter der Verbände.

„Die gewählten Formulierungen können allerdings zu neuen Missverständnissen führen“, warnten Dipl.-Psych. Barbara Lubisch und Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr, die beiden Vorsitzenden von DPtV und bvvp. „Es sollte deutlich gemacht werden, dass für die geplante berufsgruppenübergreifende strukturierte Versorgung leitliniengerecht bestimmte Diagnosen auszuwählen sind; keinesfalls wäre es sachgerecht, Behandlungsumfang, -intensität und -art für jede Diagnose festzulegen. Um weitere Konflikte zu vermeiden und gute Lösungen im Sinne der Patienten zu erarbeiten, stehen wir gerne zu weiteren Gesprächen zur Verfügung“, so die Vorsitzenden, die damit die Einigkeit der Verbände betonten.