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  • Veröffentlichungsdatum 16.03.2020
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Brief an KBV: Begrenzung bei Behandlung per Video und Telefon aufheben

In einer gemeinsamen Aktion haben die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert, die 20-Prozent-Begrenzung bei Psychotherapie per Video aufzuheben und die psychotherapeutische Behandlung vorübergehend auch per Telefon zu ermöglichen. In Folge der Empfehlungen zum Coronavirus kommt es zu erheblichen Einschränkungen in der Versorgung psychisch Erkrankter. Um die Behandlungen weiterhin aufrecht erhalten zu können, müssen erweiterte Video- und Telefonbehandlungsangebote geprüft werden. Gegenwärtig begrenzen die Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kapitel 4.3.1. die Anzahl der Behandlungsfälle, bei denen ein ausschließlicher Videokontakt stattfindet, auf 20 Prozent aller Fälle eines Vertragsarztes in dem entsprechenden Quartal. Darüber hinaus ist jede Gebührenordnungsposition (GOP) die im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht wird, mit einer Obergrenze von 20 Prozent je Vertragsarzt und Quartal versehen. Diese Begrenzungen sind vorübergehend auszusetzen.

Die DPtV hat weiterhin einen Leitfaden „Videobehandlung in sechs Schritten“ erstellt, der erklärt, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen und worauf zu achten ist.