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  • Veröffentlichungsdatum 07.08.2019
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Bundesdatenschutzbeauftragter zu ePA

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte in der Nachrichtenagentur dpa vor Abstrichen beim Datenschutz zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA). Von Anfang an müsse es möglich sein, gezielt einzelne Informationen nur für bestimmte Behandler freizuschalten. Er betonte, dass die ePA von Anfang an nur mit echter Freiwilligkeit und hohem Vertrauen funktionieren werde. Ein "Alles oder nichts" in Bezug auf die eigenen Daten stehe dem entgegen. „Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten", betonte Kelber.

Die komplette Meldung finden Sie hier:
Bundesdatenschutz­beauftragter warnt vor Abstrichen bei E-Patientenakte

Die DPtV warnte bereits im Juni 2019 davor, die ePA einzuführen, ohne dass der/die Patient*in entscheiden könne, wem er/sie welche Daten zur Verfügung stellt. "Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel, die unbefugte Nutzung kann zu schweren Schäden für die betroffenen Patienten führen", betonte Bundesvorsitzende Barbara Lubisch.