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  • Veröffentlichungsdatum 08.01.2010
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Bundesregierung redet G-BA-Beschluss schön: Schlechte psychotherapeutische Versorgungslage wird fortgeschrieben

Pressemitteilung 01/2010 - Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten

Angesichts des zunehmenden Bedarfs anzuwendungs- und gesprächsorientierten Behandlungsmaßnahmen wie sie von spezialisierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Verfügung gestellt werden und den auch bei dieser Altersgruppe steigenden Verordnungen von Psychopharmaka, besonders von Antidepressiva sowie konzentrations-und leistungssteigernder Substanzen, bedauert die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) die Haltung der Bundesregierung, die eine Verbesserung der Versorgung verhindert.  

In der Beantwortung einer kleinen Anfrage der Fraktion die Grünen Ende Dezember 2009 (Bundestagsdrucksache 17/250) wurde zwar bestätigt: Es fehlen derzeit bundesweit mehr als 1070 Psychotherapeuten die mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien arbeiten. Eigentlich sollte dies mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVOrgWG)mit in Kraft treten am 1.1.2009 behoben werden. 

Die Stellungsnahme der Bundesregierung, die, so betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel jetzt, auf veraltetem und nicht stimmigen Datenmaterial der Kassenärztlichen Bundesvereinigung basiert, beschönigt einen mangelhaften Beschluss des G-BA. 

Ursache für die sich abzeichnende Fehlentwicklung ist, dass durch die Berücksichtigung der sowohl als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutenals auch als Psychologische Psychotherapeuten zugelassenen Behandler (so genannte „doppelt Zugelassene“) bei der Ist–Erfassung der Niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einem Anteil von 0,5, bundesweit ein Defizit von 170 Vertragstherapeuten manifestiert wird. Die verbleibenden 900 Vertragstherapeutensitze werden, entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in einem gestaffelten Verfahren so zugelassen, dass in bis zu 318 Planungsbereichen die Versorgung solange nicht verbessert wird, bis in 77 unter zehn Prozent Versorgungsanteilliegenden Regionen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihre Praxis begründet haben. Erst dann lässt der Gesetzgeber in einem zweiten Schritt die Ausschreibung von Praxissitzen bis zu einem Versorgungsgradvon 20 Prozent zu.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung hat mehrfach in ausführlichen Stellungnahmen auf die Auswirkungen dieser realitätsfernen Berechnungsgrundlage hingewiesen. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Nicht-Beanstandung des G-BA-Beschlusses die Chance vertan, eine flächendeckende und dringend notwendige Verbesserung der Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen konsequent zu veranlassen - in der jetzt vorliegenden Stellungnahme der Bundesregierung wird dieses Vorgehen leichtfertig toleriert “, betonte Hentschel. „Leidtragende sind behandlungsbedürftige Kinder und Jungendliche so wie deren Angehörige, die in ihrer Region zeitnah keinen Psychotherapeuten finden“, ist sich Hentschel sicher.