Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 11.05.2021
  • Ort
  • Art Meldung

Bundestag beschließt psychotherapeutische Video-Akutbehandlung

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) ermöglicht Psychotherapeut*innen eine psychotherapeutische Akutbehandlung per Videosprechstunde.

Mit dem Gesetz wird der Bewertungsausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2021 Kriterien festzulegen, nach denen die psychotherapeutische Akutbehandlung per Video erbracht werden kann. Dabei können sich die Voraussetzungen unter anderem auf bestimmte Umstände, die im jeweiligen Einzelfall vorliegen müssen, beziehen oder auf eine quantitative Begrenzung, sofern diese erforderlich sind, um das Ziel der psychotherapeutischen Akutbehandlung nicht zu gefährden.

Von der Begrenzung von Videosprechstunden auf 30 Prozent kann der Bewertungsausschuss nun in besonderen Ausnahmesituationen, wie etwa nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, für einen befristeten Zeitraum abweichen.