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  • Veröffentlichungsdatum 30.04.2020
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Corona – Maskenpflicht in ganz Deutschland

Stand: 30.04.2020 - aktuelle Version auf www.dptv.de/corona

In allen Bundesländern gilt ab dem 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken (Nase-Mund-Schutz) im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf. Der Bund empfiehlt das Tragen der Nase-Mund-Masken dringend. Als Schutz können selbstgenähte Alltagsmasken (Community-Masken) dienen. Auch die Bedeckung von Nase und Mund durch Tücher oder Schals ist erlaubt.

Doch was bedeutet diese Regelung für Patient*innen und Psychotherapeut*innen in Klinik und ambulanter Praxis? Wir haben nach bundesweit gültigen Regelungen gesucht, vergebens, denn die weiteren Ausführungsbestimmungen liegen in der Regelungskompetenz der Länder und selbst innerhalb der Landesgrenzen bestehen unterschiedliche ortsbezogene Ausdifferenzierungen.

Laut Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI.

Die Maske schützt nicht den Träger, sondern sein Gegenüber. Insofern kann die gefühlte Sicherheit trügerisch sein und es ist auch weiterhin auf den sicheren Abstand von mindestens 1,5 Meter zu achten.

Soweit die allgemein gültigen Regelungen und Empfehlungen, die auch den Praxisalltag bestimmen dürften. Das Schutzbedürfnis vor einer Ansteckung mit Covid-19 besteht für Patient*innen und Psychotherapeut*innen in gleicher Weise und bedarf des gegenseitigen Respekts.

Das Tragen einer Mund-Nase-Maske ist somit vor allem Ausdruck der Verantwortlichkeit vor dem jeweils eigenen Ansteckungspotenzial und erfordert neben der Berücksichtigung offizieller Verlautbarungen der Länder und Kommunen sowie der Hinweise der regionalen Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen eine Abstimmung mit der/dem Patient*in über das gegenseitige Schutzbedürfnis.

Wir stellen Ihnen im Folgenden Informationen über die Ausführungsbestimmungen der Bundesländer in der praktischen Umsetzung durch die Landespsychotherapeutenkammern, Kassenärztlichen Vereinigungen oder DPtV-Landesgruppen zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, wenn diese Liste nicht vollständig starten kann und bedanken uns für Hinweise der Erweiterung.

Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sogenannte Community-Masken), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie unter: www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Informationen zum Tragen sogenannter Community-Masken finden Sie in einem Video der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/schutz-gegenueber-1742272

Hinweise zu den landesspezifischen Ausführungsbestimmungen finden Sie hier: