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  • Veröffentlichungsdatum 18.09.2020
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Corona-Sonderregelungen zur Videosprechstunde bis 31. Dezember 2020 verlängert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben sich darauf verständigt, die Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

  • Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden.
  • Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der neuropsychologischen Therapie) per Video.
  • Gruppenpsychotherapien können bis Ende Dezember in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden – ohne dass über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

Schon am 15. November 2020 sollen Verhandlungen über eine weitere Verlängerung bis zum 31. März 2021 geführt werden.

Weitere Details finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php