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  • Veröffentlichungsdatum 16.06.2021
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Corona-Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis 30. September 2021 verlängert

Die Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung wurden für ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2021 verlängert.

  • Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze erbracht werden, die 20%-Begrenzungen sind ausgesetzt.
  • Neben Einzeltherapiesitzungen können die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der neuropsychologischen Therapie) Patient*innen angeboten werden, die zuvor die Praxis noch nicht persönlich aufgesucht haben (neue Patient*innen).
  • Gruppenpsychotherapien können in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden – ohne dass über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.
  • Psychotherapeut*innen können weiterhin telefonische Konsultationen über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte) abrechnen. Abrechenbar sind pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten – insgesamt 200 Minuten im Behandlungsfall. Psychotherapeut*innen, die die GOP 01433 als Zuschlag zur Grundpauschale erhalten, können die Leistungen auch abrechnen, wenn die Patient*innen in dem Quartal persönlich vorstellig geworden sind.

Die erweiterte telefonische Konsultation kann nur bei bekannten Patient*innen angesetzt werden. Als „bekannt“ gelten Patient*innen, wenn sie in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis waren. Diese Einschränkung widerspricht dem kurzfristigen Versorgungsbedarf von Menschen in psychischen Krisen in einer pandemischen Situation.

Der Gesetzgeber hat im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) den Bewertungsausschuss beauftragt bis zum 30. September 2021 festzulegen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang psychotherapeutische Akutbehandlung im Rahmen der Videosprechstunde erbracht werden kann. Die DPtV fordert, diese Regelungen nun dringend umzusetzen.