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  • Veröffentlichungsdatum 23.09.2021
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Corona-Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation verlängert

Die Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung gesetzlich Krankenversicherter werden für ein weiteres Quartal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:

  • Psychotherapeut*innen können unbegrenzt psychotherapeutische Videositzungen anbieten. Eine Begrenzung der jeweiligen Leistungen bzw. Fälle im Quartal wird aufgehoben. Videositzungen können auch eingesetzt werden, wenn die/der Patient*in noch nicht bei der/dem Psychotherapeut*in in Behandlung war.
  • Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der Neuropsychologischen Therapie) können als Videositzungen angeboten werden.
  • Gruppenpsychotherapien können in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden – ohne dass über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.
  • Psychotherapeut*innen können weiterhin telefonische Konsultationen über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte) abrechnen. Abrechenbar sind pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten – insgesamt 200 Minuten im Behandlungsfall. Psychotherapeut*innen, die die GOP 01433 als Zuschlag zur Grundpauschale erhalten, können die Leistungen auch abrechnen, wenn die Patient*innen in dem Quartal persönlich vorstellig geworden sind. Die erweiterte telefonische Konsultation kann nur bei bekannten Patient*innen angesetzt werden. Als „bekannt“ gelten Patient*innen, die in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis waren.

Neu ist ab dem 1.10.2021:

  • Befristet bis zum 31. Dezember 2021 können auch probatorische Sitzungen in der Gruppenpsychotherapie (auch in der Neuropsychologischen Gruppentherapie und der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung) als Videositzungen durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Gruppenteilnehmer*innen begrenzt.