Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 17.03.2020
  • Ort
  • Art Meldung

Coronavirus: Begrenzung Psychotherapeutischer Videositzungen aufgehoben

Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Begrenzungsregelungen für Videobehandlung gelockert. Damit sind die 20-Prozent-Begrenzung der Fallzahl bei ausschließlicher Videobehandlung und die 20-Prozent-Begrenzung der abgerechneten EBM-Positionen pro Quartal aufgehoben. Die Begrenzungsregelungen wurden zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden spätestens zum 31. Mai 2020 prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das laufende erste Quartal erfolgt keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. Ungeklärt ist noch die Situation der Videobehandlung in einer psychotherapeutischen Sprechstunde, -Akutbehandlung und probatorischen Sitzung sowie der psychotherapeutischen Behandlung per Telefon. Laut KBV werden fachgruppenspezifische Erweiterungen derzeit geprüft.

In einer gemeinsamen Aktion am 16. März 2020 hatte die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert, die 20-Prozent-Begrenzung bei Psychotherapie per Video aufzuheben, die oben beschriebenen Erweiterungen des Video-Behandlungsspektrums zu prüfen und die psychotherapeutische Behandlung vorübergehend auch per Telefon zu ermöglichen. In Folge der Empfehlungen zum Coronavirus kommt es zu erheblichen Einschränkungen in der Versorgung psychisch Erkrankter. Um die Behandlungen weiterhin aufrecht erhalten zu können, müssen erweiterte Video- und Telefonbehandlungsangebote geprüft werden.

Die DPtV hat einen Leitfaden „Videobehandlung in sechs Schritten“ erstellt, der erklärt, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen und worauf zu achten ist.