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DGUV: Corona-Sonderregelung zur Videosprechstunde bis 30. Juni 2022 verlängert
Die Sonderregelung zur Behandlung von Unfallverletzten per Video wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) befristet bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Psychotherapeut*innen können somit in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der Vorgaben nach § 31 b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bis zum 30. Juni 2022 weiterhin Videosprechstunden anbieten, um der Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus entgegenzuwirken.
Psychotherapeut*innen können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen. Für eine volle Behandlungsstunde (50 Minuten) mit 100 % und für eine halbe Behandlungseinheit (25 Min) mit 50 % der jeweiligen P-Ziffer.
Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag von 12 Euro für eine volle Stunde bzw. 6 Euro für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird. Die Regelung gilt auch für neuropsychologische bzw. neuropsychotherapeutische Leistungen die bisher analog zum Psychotherapeutenverfahren (PTV) honoriert werden.