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  • Veröffentlichungsdatum 10.07.2023
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DGUV erhöht Vergütung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erhöht ab 1. Juli 2023 die Gebühren für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung am Psychotherapeut*innenverfahren beteiligen. Das hat die Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger beschlossen.
Die Gebühren der Nummern P 23 bis P 41 des Gebührenverzeichnisses werden um 5 Prozent erhöht.

Wir begrüßen die Anhebung der Gebühren, sehen jedoch auch, dass sich die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der gesetzlich Krankenversicherten weiterentwickelt hat. Hier brauchen auch die Leistungen der DGUV, P 23 bis P 41 eine zusätzliche Anpassung. In einer Protokollnotiz einigten sich die Vertragspartner, dass die Verhandlungen, unabhängig von der zum 1. Juli gültigen Erhöhung weitergeführt werden.

Die Ständige Gebührenkommission hatte in ihrer Sitzung am 05.04.2023 bereits Änderungen der Leistungs- und Gebührenverzeichnisse UV-GOÄ sowie Gebührenverzeichnis Psychotherapeuten für die Nummern P1 bis P 22 beschlossen.
Basierend auf der Grundlohnsummenentwicklung werden diese Gebühren der Ärzte und Ärztinnen sowie der Psychotherapeut*innen jährlich, jeweils zum 1. Juli, über die nächsten fünf Jahre wie folgt erhöht:

  • Gebührenerhöhung zum 1. Juli 2023 um 5 Prozent
  • Gebührenerhöhung zum 1. Juli 2024, 1. Juli 2025, 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027 jeweils um die Grundlohnsummen-Veränderungsrate (begrenzt auf maximal 5 Prozent).