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  • Veröffentlichungsdatum 19.01.2021
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DGUV: Verlängerung der Video- und Telefonbehandlung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlaubt pandemiebedingt auch die psychotherapeutische Behandlung von Unfallverletzten per Video und Telefon. Die bereits seit 16. März 2020 gültige Regelung wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.

Psychotherapeut*innen können die Behandlung entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) abrechnen. Für eine volle Behandlungsstunde (50 Minuten) können 100 % und für eine halbe Behandlungseinheit (25 Min) 50 % der jeweiligen P-Ziffer abgerechnet werden. Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag von 12 Euro für eine volle Stunde beziehungsweise 6 Euro für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird. Die Regelung gilt auch für neuropsychologische beziehungsweise neuropsychotherapeutische Leistungen die bisher analog zum Psychotherapeutenverfahren honoriert werden.