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  • Veröffentlichungsdatum 23.04.2013
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  • Art Pressemitteilung

Zwei neue GBA-Beschlüsse zur Gruppentherapie

Tiefenpsychologisch fundierte und analytische  Psychotherapeuten können zukünftig Gruppentherapien mit Kindern und Jugendlichen auch schon mit drei Teilnehmern durchführen. Die Reduktion der Mindestteilnehmerzahl von sechs auf drei  erleichtert den möglichen Start einer Gruppe in der ambulanten Praxis. Dies könnte u.a. Kindern und Jugendlichen mit  Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. ADHS den Zugang zur tiefenpsychologisch fundierten  und analytischen Gruppentherapie  erleichtern, da diese Patienten oftmals zunächst von kleineren Gruppengrößen profitieren.

Bisher konnte nur die Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche Kleingruppen – hier bereits ab zwei Teilnehmern-  den kleinen und jungen Patienten anbieten.

Ein weiterer Beschluss des G-BA Plenums vom 18.04. entlässt die Verhaltenstherapie aus dem Zwang, Gruppentherapien unbedingt in Kombination mit Einzeltherapiesitzungen durchzuführen. Zukünftig können Gruppentherapien auch gänzlich ohne eine einzige Einzelsitzung konzipiert werden.

Dies sind zwei Beschlüsse, die  das Regelwerk der Psychotherapierichtlinie an die aktuellen fachlichen Standards in der ambulanten Psychotherapiepraxis anpassen. Dennoch verbleiben weitere Ungereimtheiten, beispielsweise in diesem unmittelbaren Zusammenhang: Das Regelwerk der Psychotherapierichtlinie räumt Erwachsenen in der Verhaltenstherapie eine Kleingruppe ein, schließt jedoch Kleingruppen für Erwachsene für  tiefenpsychologisch fundierte und analytische Gruppentherapie aus. Im Gegensatz zum Freiraum in der Verhaltenstherapie ist für die beiden psychodynamischen Verfahren eine Kombinationstherapie von Einzel und Gruppetherapie nur sehr eingeschränkt möglich..
Die DPtV hat weitere Vorschläge, wie die  Psychotherapierichtlinien modernisiert werden sollten.