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  • Veröffentlichungsdatum 18.06.2015
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DPtV begrüßt Gesundheitsreform

Pressemitteilung 11/2015

Berlin, 11. Juni 2015. Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) wird von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt. Die gesetzliche Vorschrift zur überfälligen Reform der Psychotherapie-Richtlinie findet bei der DPtV große Zustimmung. „Mit der Einführung einer niedrigschwelligen psychotherapeutischen Sprechstunde, frühzeitiger diagnostischer Abklärung, von Akutversorgung und Rückfallprophylaxe wird den Patienten zukünftig ein differenzierteres Spektrum an psychotherapeutischer Versorgung zur Verfügung stehen. Die Verordnung von Krankenhausbehandlung, Krankentransport, Rehabilitation und Soziotherapie durch Psychotherapeuten ist ein großer Schritt zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Kooperation zugunsten der Patienten“, erklärte die Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch.

Die Möglichkeiten für Jobsharing und Anstellung werden für psychotherapeutische Praxen zukünftig erleichtert, was sich positiv auf die Versorgungskapazitäten auswirken dürfte. Die „Soll-Regelung“ für den Aufkauf von Praxis-Sitzen bei einem Versorgungsgrad von 140% statt der bisher vorgesehenen 110% wird zwar mit Erleichterung aufgenommen, aber als nicht ausreichend zum Erhalt notwendiger Psychotherapeutensitze mit hoher Versorgungsnotwendigkeit angesehen. „Wir setzen daher darauf, dass die im VSG ebenfalls vorgesehene bedarfsgerechte und kleinräumige Neuregelung der Bedarfsplanung die Versorgung mit Psychotherapie verbessern wird“, erklärte Barbara Lubisch.

Auch die Delegation von Leistungen durch Psychotherapeuten sowie die spezifische Aufgabe der Psychotherapeutischen Ausbildungsambulanzen wurden in eigenen Regelungen anerkannt. Die von den Psychotherapeuten geforderte Klarstellung zur angemessenen Vergütung und zur Repräsentanz in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) blieb dagegen unberücksichtigt. „Wir werden unseren Kampf für eine gerechte Vergütung fortsetzen“, erklärte dazu Barbara Lubisch. „Auch die jetzt im Gesetz vorgesehenen neuen Leistungen sind nur bei angemessener Vergütung realisierbar.“ Dazu forderte sie insbesondere die Krankenkassen auf, an den jetzt im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anstehenden Verhandlungen zu den Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen konstruktiv mitzuwirken.

„Mit dem VSG wird der Beitrag der Psychotherapie in der Gesundheitsversorgung weiter anerkannt. Das ist ein sehr guter Erfolg, zu dem Verbände, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landespsychotherapeutenkammern mit ihren Vorschlägen und Stellungnahmen gemeinsam beigetragen haben“, betonte Barbara Lubisch.