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  • Veröffentlichungsdatum 11.01.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

DPtV begrüßt Referentenentwurf

Pressemitteilung 01/2019 - Reform der Psychotherapeutenausbildung

„Wir begrüßen, dass Bundesgesundheitsminister Spahn den seit Jahren eingeforderten Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt hat“, sagte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) heute in Berlin. Der Referentenentwurf berücksichtigt viele Elemente, die der Berufsstand wesentlich findet: Nach einem Studium auf Master-Niveau und einer staatlichen Prüfung kann die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erlangt werden, und der vertiefende Kompetenzerwerb in der Psychotherapie mit Erwachsenen oder mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in einer mehrjährigen Weiterbildungszeit. „Es freut uns besonders, dass die Notwendigkeit der qualifizierten ambulanten Weiterbildung anerkannt wurde und die bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind.“

Diese Struktur ermöglicht eine umfassendere Qualifizierung als bisher, denn nach dem Studium müssen die Psychotherapeuten in der Weiterbildungszeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich berufstätig sein, bevor sie sich selbstständig niederlassen dürfen. „Im ambulanten Bereich sollte allerdings eine Förderung der Weiterbildung vorgesehen werden; eine dem stationären Bereich vergleichbare Vergütung ist sonst wahrscheinlich kaum möglich“, gibt Lubisch zu bedenken.

„Auch zum Studium haben wir noch Änderungsvorschläge“, erklärte Lubisch: „Es sollte deutlicher formuliert werden, dass alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren fachkundig gelehrt werden müssen. Außerdem wäre ein analog dem ‚Praktischen Jahr‘ angelegtes 11. Semester sinnvoll, damit vor der Approbationsprüfung Erfahrungen in Einrichtungen der Regelversorgung erworben werden. Den vorgesehenen Modellstudiengang zur Erlangung der Verordnungskompetenz für Psychopharmaka lehnen wir weiterhin ab“, äußerte Lubisch.

„Wir werden auf Nachbesserungen hinarbeiten. Die positiven Aspekte des Gesetzentwurfes überwiegen.“
 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PsychThG-RefE.pdf