Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 28.09.2015
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

DPtV fordert bessere Behandlungsmöglichkeit psychisch kranker Flüchtlinge

Pressemitteilung 15/2015

Berlin, 28.09.2015. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die jetzt im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Verbesserungen für die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Der Verband unterstützt die Positionen der Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Stellungnahme vom 24.09.2015 und befürwortet die geplanten Änderungen in der Zulassungsordnung für Vertragsärzte zur Ermächtigung von Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sowie von Psychotherapeuten und Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen. Es sollte allerdings im Verordnungstext explizit klargestellt werden, dass auch Psychotherapeuten bzw. psychotherapeutisch geleitete Einrichtungen zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge zu ermächtigen sind. „Auch die finanzielle Absicherung von Dolmetscherleistungen ist notwendig, denn gerade im Bereich der psychischen Erkrankungen ist die professionelle sprachliche Verständigung unverzichtbar und die Unterstützung durch z.B. Familienangehörige fachlich unverantwortlich“, betont heute die DPtV-Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Barbara Lubisch.

Viele der Flüchtlinge, die in diesen Tagen in Deutschland Zuflucht suchen, haben in ihrem Heimatland oder auf der Flucht traumatische Erfahrungen gemacht. Einem Menschen, der unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, fällt es aufgrund psychischer Beschwerden wie Flashbacks, Intrusionen, Alpträumen oder Unruhe häufig schwer, Kontakt mit anderen aufzunehmen, oder regelmäßig einer Tätigkeit nachzugehen bzw. die Schule zu besuchen. Psychisch erkrankten Flüchtlingen fällt deshalb die Integration besonders schwer, sie benötigen dringend professionelle Hilfe.
Das Gipfeltreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierenden der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24.09.2015 hat auch zur Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge Beschlüsse gefasst, u.a.:

  • Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen, jedoch will der Bund die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. http://www.gesetze-iminternet.de/asylblg/) bewegen.
  • Asylbewerber/innen, die bereits gesetzlich anerkannt wurden bzw. aus anderen Gründen länger in Deutschland bleiben werden, sollen zukünftig einen verbesserten Zugang zu psychologischer/psychotherapeutischer Betreuung erhalten.

Zur Verbesserung und Vereinfachung der Durchführung der gesundheitlichen Versorgung unterstützt die DPtV die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge als bundesweite Soll-Regelung. Die Vorgaben zur Psychotherapie sollten den Regelungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, damit Anträge auf psychotherapeutische Behandlung entsprechend fachgerecht beurteilt werden.