Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 13.09.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

DPtV fordert Einhalten von Personalstandards

Pressemitteilung 08/2018 - Nichteinhalten der Psychiatrie-Personalverordnung

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) übt Kritik am zu laxen Umgang mit der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV). Hintergrund ist die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-DS: 19/4023). Danach bleibt unklar, ob die psychiatrische Personalausstattung gemäß der „Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie“, der Psych-PV, eingehalten wird.

Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV äußert dazu: „Es ist inakzeptabel, dass die Personalbesetzungen in Psychiatrien nicht völlig offengelegt werden. Wir fragen uns: Was gibt es hier zu verbergen?“ Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigte bei seiner Antwort, dass die Psychiatrien und psychiatrischen Fachabteilungen ihrer Nachweispflicht gemäß der Psych-PV nicht nachkamen. Von 481 psychiatrischen Einrichtungen legten lediglich 150 bis Ende Mai die Zahlen aus dem Jahr 2017 vor, 60 psychiatrische Kliniken verweigerten die Daten-Herausgabe. Eine Studie der Bundespsychotherapeutenkammer hatte 2016 gezeigt, dass ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal verfügen, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen.1

Besonders brisant ist dabei, dass die Psych-PV nicht den aktuellen Stand einer leitliniengerechten Behandlung widerspiegelt und selbst bei Einhaltung deutliche Defizite der Versorgung zu erwarten sind. Die Psych-PV stammt aus  dem Jahr 1990 und berücksichtigt nicht die Versorgungsleistung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die einen wichtigen Beitrag in der stationären psychotherapeutischen Behandlung leisten. In Anbetracht der geringen Rückmeldequoten aus den psychiatrischen Kliniken scheint es geradezu ein Freibrief zu sein, dass die Pflicht zum Nachweis der tatsächlichen Personalstruktur bei Nichtbefolgen keinerlei Sanktionen nach sich zieht.

„Es ist dringend notwendig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der im Psych-VVG festgelegten Aufgabe nachkommt, verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen“, sagte Lubisch. „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben auch im Krankenhaus einen Anspruch auf eine leitliniengerechte Behandlung. Offenbar ist es im Interesse der Patienten auch notwendig, die Einhaltung zu kontrollieren.“

1https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/verlaesslich.html