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  • Veröffentlichungsdatum 08.10.2019
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DPtV Hintergrund 2/2019: „Einkommensverluste durch Privatbehandlungen“

Psychotherapie bei Privatpatienten wird inzwischen schlechter vergütet als Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten. Diese erstaunliche Analyse finden Sie in unserem neuen „DPtV Hintergrund“. Grund hierfür ist die ausstehende Reform der seit 1996 nicht angepassten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), an der sich die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (GOP) orientiert. 

Es sind jedoch nicht nur die Honorarunterschiede, die für KV-zugelassene Psychotherapeut*innen Privatbehandlungen erschweren, sondern auch gesetzliche Vorschriften zur Erfüllung der Versorgungsaufträge, die mit einer Kassenzulassung verbunden sind. In unserem „DPtV Hintergrund“ werden die Probleme anhand von Beispielen nachvollziehbar beschrieben.

Der „DPtV Hintergrund“ ist ein Vorabdruck der „Psychotherapie Aktuell“. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.