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  • Veröffentlichungsdatum 16.03.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

DPtV lehnt Modellstudiengänge ab und befürwortet konstruktiven Dialog zu offenen Fragen

Pressemitteilung 05/2018 - Psychotherapeutenausbildung

„Wir erwarten von der neuen Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte zügige Abschließen der Ausbildungsreform der Psychotherapeuten und begrüßen dazu die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) als wohltuend sachlichen Beitrag zur Diskussion“, betonte heute Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Die grundsätzliche Zustimmung der BÄK zu einem Qualifikationsweg, der für die anderen akademischen Heilberufe gilt, entspricht dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser sieht ein Studium auf Master-Niveau vor, das nach dem Staatsexamen zur Approbation führt und nach einer Weiterbildung die Niederlassung ermöglicht. Wir sind uns mit der BÄK einig, dass sowohl die wissenschaftliche Qualifikation als auch eine umfangreiche praktische Ausbildung notwendig sind. Ebenso lehnen wir die vorgesehenen Modellstudiengänge zur Verordnung von Psychopharmaka durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ab“, sagte Lubisch.

Die Idee von Modellstudiengängen habe viel Verärgerung ausgelöst. Die notwendigen Kenntnisse zur verantwortlichen Psychopharmakaverordnung seien so umfangreich, dass diese nicht ‚neben‘ einem fundierten Studium der klinischen Psychologie und Psychotherapie vermittelt werden könnten. Auch sei das psychotherapeutische Handeln mittels Sprache, Beziehungsarbeit und spezifischer Interventionen der Kern des Psychotherapeutenberufs, den es zu vermitteln und zu schützen gelte. „Wir setzen auf eine Verbesserung der Kooperation mit Haus- und Fachärzten, nicht auf eine eigene Verordnungsbefugnis für Medikamente“, verdeutlichte Lubisch. 

Auch in vielen Einzelaspekten seien die Positionen ähnlich, so werde der BÄK-Vorschlag unterstützt, vor dem Staatsexamen ein Praktisches Jahr zu leisten, das strukturell vergleichbar dem PJ der ärztlichen Ausbildung gestaltet sein sollte; wahrscheinlich reiche aber ein halbes Jahr aus.

Auch ein gemeinsamer, paritätisch besetzter Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie, der eine berufsgruppenübergreifende Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Psychotherapie begleitet, werde von der DPtV unterstützt. Über die genaue Aufgabenbeschreibung bestehe aber noch Diskussionsbedarf.

Auch der Vorschlag, bei Absolventen aus Nicht-EU-Staaten zur Erfüllung der notwendigen Anforderungen an die Fach- und Sprachkenntnisse das Absolvieren des deutschen Staatsexamens vorzusehen, finde Zustimmung. 

Natürlich gebe es auch unterschiedliche Positionen. „Zur Berufsbezeichnung und zur Legaldefinition der Psychotherapie haben wir andere Vorstellungen als die BÄK. Die Diskussion darüber sowie zu den genauen Inhalten des Studiums ist auch innerhalb des Berufsstands noch im Gange. Wir sind gerne zu Gesprächen über alle offenen Fragen bereit“, bot Lubisch an.