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  • Veröffentlichungsdatum 14.05.2019
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DPtV stellt Nachvergütungsrechner zur Verfügung

Wie viel Geld bekommen Sie als Nachvergütung Ihrer psychotherapeutischen Honorare? Mit dem Nachvergütungsrechner der DPtV können Sie eine Abschätzung der Ihnen zustehenden Beträge nach den Beschlüssen des Bewertungsausschusses vornehmen.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  1. Verwenden Sie Ihr Praxisverwaltungsprogramm, um sich Ihre abgerechneten Leistungen für die Kalenderjahre bzw. die angegebenen Zeiträume anzeigen zu lassen.
  2. Die Erhöhung der Strukturzuschläge wurde im Rechner noch nicht berücksichtigt. Der Nachvergütungsbetrag kann also je nach Praxisstruktur unterschiedlich höher ausfallen.
  3. Auch die Nachvergütungsbeträge unterliegen grundsätzlich dem Verwaltungskostenabzug Ihrer jeweiligen KV. Da diese unterschiedlich hoch und unterschiedlich ausgestaltet sind, konnten diese im Programm nicht berücksichtigt werden.

Das Tabellenblatt finden Sie hier im Mitgliederbereich (> Formulare & Vorlagen > Honorarentwicklung 2019)

Ihr Bundesvorstand