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  • Veröffentlichungsdatum 28.02.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

DPtV unterstützt Gesetzgebungsverfahren

Pressemitteilung 04/2019 - Psychotherapeuten-Ausbildungsreform

„Die grundlegenden Eckpunkte der Reform der Psychotherapeuenausbildung werden in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf umgesetzt, deshalb begrüßen wir das nun eingeleitete Gesetzgebungsverfahren“, erklärte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), heute in Berlin.

Der Entwurf sieht vor, dass nach einem fünfjährigen Universitätsstudium und einer staatlichen Prüfung die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erlangt werden kann. In der anschließenden mehrjährigen stationären und ambulanten Weiterbildung erfolgt der vertiefende Kompetenzerwerb in der Psychotherapie mit Erwachsenen oder mit Kindern und Jugendlichen. „Diese Struktur ermöglicht eine umfassende Qualifizierung, dies wird den Patienten zugute kommen“, sagte Lubisch.   

„Die Herausnahme des umstrittenen Modellstudiengangs zur Psychopharmakologie finden wir richtig; das sorgt hoffentlich auch für eine Versachlichung der Diskussion“, äußerte Lubisch. Es sei durchaus vorstellbar, dass in den zukünftigen Weiterbildungsinstituten Ärzte und Psychotherapeuten gemeinsam arbeiten und ihre psychotherapeutische Weiterbildung absolvieren. Um für diese Weiterbildungsassistenten ein tarifanaloges Gehalt zu finanzieren sei allerdings eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nötig. Über realisierbare Modelle müsse noch weiter diskutiert werden.

Die DPtV begrüßt zudem, dass Proteste und Fachgespräche zur umstrittenen Formulierung einer gestuften Versorgung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gefruchtet haben und der Gesetzgeber jetzt die Verbesserung einer Koordinierten Versorgung aufgreift.

„Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden wir sorgfältig analysieren und dazu weitere Gespräche mit den Beteiligten suchen“, kündigte Lubisch an.