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  • Veröffentlichungsdatum 29.11.2013
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Durchsichtiges Spiel - Einschränkungen der Psychotherapie geplant

Skandalöse Pläne der Krankenkassen - Pressemitteilung 18/13

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) lehnt die Vorschläge des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SpiBu) zur Reform der ambulanten Psychotherapie entschieden ab, da diese nicht zur Verbesserung sondern zur deutlichen Verschlechterung der Patientenversorgung führen würden. Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Barbara Lubisch betonte, dass besonders angesichts der Zunahme psychischer Krankheiten eine Flexibilisierung und Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll wäre, nicht aber eine Rationierung, wie es der GKV-SpiBu-Entwurf vorsieht.

Aus Sicht der DPtV greifen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes zu kurz und gehen an vielen Stellen sogar in die falsche Richtung. Die vorgesehenen psychodiagnostischen Leistungen haben –wie bisher- keinen Stellenwert.

Dafür würden viele zusätzliche Hürden bei der Patientenversorgung eingebaut: So sei beispielsweise die Unterteilung der Kurzzeittherapie in zwei getrennte Abschnitte eine sinnlose bürokratische Maßnahme. Außerdem sei vorgesehen, verpflichtende psychometrische Verfahren zu mehreren Zeitpunkten der Therapie einzuführen, ohne dass das bisherige Gutachterverfahren verschlankt und entbürokratisiert werde.

„Am schwersten wiegen die Eingriffe in die Behandlungsnotwendigkeit und Behandlungsplanung: Durch die Eingliederung der probatorischen Sitzungen in das erste Kontingent einer Kurzzeittherapie wird die Psychotherapie real verkürzt. Die Begrenzung der Höchstdauer aller Psychotherapien auf 50 Sitzungen führt zu einer massiven Benachteiligung der schwerer psychisch Kranken, denn Überschreitungen sollen nur noch nach einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse möglich sein. Das lehnen wir ab“, unterstrich verärgert die DPtV-Bundesvorsitzende Lubisch.

Fachlich besonders unangemessen erscheint ihrer Ansicht nach die verpflichtend vorgesehene Zwangspause von sechs Wochen zwischen einer Kurzzeit- und einer Langzeitbehandlung. „Das ist eine Zumutung für alle Patienten“.

Die DPtV hat selber, zusammen mit kooperierenden Verbänden, ein Modell einer gestuften Versorgung entwickelt, das im Gegensatz zu den geltenden Regelungen eine Flexibilisierung der psychotherapeutischen Angebote vorsieht und dadurch einen schnelleren Zugang ermöglicht sowie dem Bedarf unterschiedlicher Patientengruppen besser gerecht wird.