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ePA: Datenschutzbeauftragter fordert Selbstbestimmung bei Leserechten
In einem Schreiben wies Bundesdatenschutzbeauftragter Prof. Kelber die gesetzlichen Krankenkassen an, spätestens am 1. Januar 2022 ein „sog. feingranulares Zugriffsmanagement für Frontend-Nutzer“ der Elektronischen Patientenakte (ePA) zu gewährleisten. Diese Selbstbestimmung der Patient*innen über die Leserechte ihrer ePA-Daten hatte die DPtV bereits mehrfach angemahnt – zuletzt in den „Politischen Forderungen zur Bundestagswahl 2021“. DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel betont: „Versicherten muss von Beginn an ermöglicht werden, genau zu bestimmen, wer welche Dokumente lesen können soll. Die bisher geltende individuelle Schweigepflichtsentbindung muss auch elektronisch umgesetzt werden.“
Technische Hürden für ein differenziertes Daten-Management sieht Prof. Kelber nicht: „Die technische Realisierung feingranularer benutzerspezifischer Zugriffsrechte ist in der Informatik heute selbstverständlich und damit auch Stand der Technik.“