Erste Eilentscheidung zur Telematik-Infrastruktur (TI) vom Sozialgericht (SG)
München: Das SG München sieht die Refinanzierungsbedingungen für die TI nach Anlage 32 BMV-Ä nicht als rechtswidrig an. Anbei das Urteil mit der ausführlichen Begründung.
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