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  • Veröffentlichungsdatum 08.06.2018
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Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt zusammen mit den Landeskammern derzeit die zweite Teilstudie zur Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch. Eine wichtige Ergänzung der ersten Teilstudie (Modul I), deren Ergebnisse im April veröffentlicht wurden, wird der Einbezug der Patientenperspektive sein.

Für diese zweite Teilstudie sucht die BPtK noch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, die bereit sind an der Untersuchung teilzunehmen und ihre Patientinnen und Patienten, die die psychotherapeutische Sprechstunde genutzt haben, über die Studie zu informieren und sie um Teilnahme an der Befragung zu bitten.  

Die Rekrutierung der Patientinnen und Patienten, die die Sprechstundenleistung in Anspruch genommen haben, soll über die vertragspsychotherapeutischen Praxen im Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August 2018 stattfinden. Dieser längere Rekrutierungszeitraum soll es trotz der Ferienproblematik in den kommenden Monaten ermöglichen, dass die teilnahmebereiten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch bei längerem Sommerurlaub an der Studie teilzunehmen können. Der Erhebungszeitpunkt für die zweite Befragung der Patienten ist für Februar 2019 vorgesehen.  

Die Befragung für die Patientinnen und Patienten beinhaltet 68 Fragen und dauert circa 20 Minuten, bei den Sorgeberechtigten ist es ähnlich mit insgesamt 71 Fragen. Für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind circa 15 Minuten Aufwand für die Beantwortung der Online-Befragung inkl. Dateneingabe zu der konsekutiven Stichprobe von angefragten Patientinnen/Patienten einzukalkulieren.

Der Aufwand für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würde neben der Eingabe der Daten am Ende des Erhebungszeitfensters vor allem darin bestehen, die Patientinnen und Patienten über die Studie zu informieren, die Studieninformation für die Patientinnen und Patienten bzw. Sorgeberechtigten auszuhändigen und für die konsekutive Stichprobe aus der Praxis die PTV-Daten in den Patientengewinnungsbogen einzutragen oder den PTV-11 Durchschlag bei der späteren Eingabe der Daten bereitzuhalten. So würden zum Beispiel in einer Praxis die ersten fünf PatientInnen, die in der Praxis im Monat Juni ihre erste Sprechstundenleistung erhalten haben, wegen der Teilnahme an der Studie angefragt werden, ggf. auch mehr bis zumindest drei Patientinnen/Patienten sich bereit erklärt haben, an der Studie aktiv teilzunehmen. Wer möchte, kann gerne auch mehr Patientinnen / Patienten einschließen – wichtig wäre nur, dass es eine konsekutive Stichprobe aus der Praxis ist. Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie in der im Anhang beigefügten Information der BPtK.

Daten aus der realen Versorgung in der Hand des Berufsstands zu haben, sind in der gesundheitspolitischen Diskussion von großem Wert. Der DPtV-Bundesvorstand unterstützt die Befragung und bittet alle Kolleginnen und Kollegen darum, sich zu beteiligen!
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt unterhttp://uhh.de/rfa50