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  • Veröffentlichungsdatum 04.12.2013
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  • Art Pressemitteilung

Fachärztliche Berufsverbände verunglimpfen Psychotherapeuten

Mangelhaftes Wissen - Pressemitteilung 19/13

In einer vor Unwissenheit und Falschbehauptungen strotzenden Pressemitteilung „warnte“ gestern die ‚Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände’ (GFB) davor  „ärztliche Leistungen in die Hände nicht-ärztlicher Berufe zu geben.“ Die von der GFB ausgesprochene Warnung vor der Substitution ärztlicher Leistungen wendet sich insbesondere gegen die Erweiterung der Befugnisse für Psychotherapeuten. Die Schlüsse, die die GFB aus den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zieht sind falsch, völlig unsachlich und zeigen eine erstaunliche Unkenntnis über die tatsächliche Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und deren nachweislich erfolgreichen Therapiestrategien. „Haben Fachärzte das nötig und wieso kommt diese Warnung gerade jetzt, da die zukünftige Koalition das KV-System spalten will?  Wäre es nicht viel sinnvoller, die einheitliche Interessenvertretung der Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten zu betonen? Ist die GFB an einer Spaltung interessiert? Oder steht die gerade neu formatierte GFB innerlich so unter Druck, dass solche fragwürdigen Aktionen notwendig werden?“ fragt Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
 
Die GFB stellt völlig unzulässig einen qualifizierten akademischen Beruf mit nicht-akademischen Heil- und Hilfsberufen auf eine Stufe und versucht mit unwahren Behauptungen den Beruf der Psychotherapeuten fragwürdig und mangelhaft dastehen zu lassen. Dabei verkennt die GFB völlig die Richtung, aus der die eigentliche Gefahr für den ärztlichen Beruf und auch für die Versorgung der Bevölkerung droht, nämlich in der Substitution ärztlicher Leistungen durch Pflegepersonal, Physio- und Ergotherapeuten.
In den Koalitionsvereinbarungen steht „Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden wir überprüfen“. Diese geplante Überprüfung der Befugnisse zur Überweisung zu einem anderen (Fach)Arzt, zur Einweisung ins Krankenhaus, zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit und zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln ist überfällig, erschweren die bislang bestehenden Einschränkungen doch die Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten oder Kliniken und Psychotherapeuten, und muten Patienten doppelte Wege zu.
 
Die von der GFB behauptete Verordnung von Medikamenten durch Psychotherapeuten steht nicht zur Debatte.
 
Anders als von der GFB dargestellt, ist die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten keineswegs „bundesweit höchst uneinheitlich geregelt“. Sie ist durch das Psychotherapeutengesetz völlig eindeutig und einheitlich geregelt und umfasst bei weitem mehr als Richtlinienpsychotherapie; sie vermittelt sowohl übergeordnete Krankheitslehre, bio-psycho-soziale Krankheitsmodelle als auch grundlegende Kenntnisse in medizinisch-somatischen Fächern. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind mit der Approbation zur umfassenden Ausübung der Heilkunde bei allen „Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ berechtigt, wie es im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) steht. Selbstverständlich können Psychotherapeuten deshalb auch fachgerecht beurteilen, ob ein Patient arbeitsfähig ist, eine Klinikeinweisung benötigt, eine Überweisung z.B. zur medikamentösen Mitbehandlung oder die Verordnung von z.B. Soziotherapie notwendig sind – all dies bezogen auf Erkrankungen im Fachgebiet der Psychotherapeuten.
 
Psychotherapeuten sind bereit, angesichts zunehmender Zahlen von behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen weitere Aufgaben im Gesundheitssystem zu übernehmen, z.B. bei der Prävention. Die DPtV hat ein ‚Modell zur gestuften ambulanten psychotherapeutischen Versorgung‘ entwickelt, das über die Richtlinientherapie deutlich hinausgeht. Es enthält auch Vorschläge zur Verbesserung die Kooperation mit ärztlichen Kollegen. Die DPtV begrüßt deshalb nachdrücklich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung der Befugniseinschränkungen.
 
Die Haltung der GFB ist rückwärtsgewandt und schadet dem Anliegen der in den Kassenärztlichen Vereinigungen organisierten Ärzte und Psychotherapeuten, statt die Interessen gemeinsam nach außen zu vertreten. „Sie zeugt auch von der Arroganz ärztlicher Standesvertreter, die wir glaubten, überwunden zu haben“ betont Barbara Lubisch.