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  • Veröffentlichungsdatum 16.11.2021
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Fonds Sexueller Missbrauch: Neues Antragsverfahren soll schneller und einfacher sein

In Zukunft sollen Opfer sexueller Gewalt über den „Fonds Sexueller Missbrauch“ schneller entschädigt werden. Das teilte die Geschäftsstelle des Fonds mit. Nach einer Überarbeitung der „Leitlinie Fonds Sexueller Missbrauch“ sowie einer Neustrukturierung von Antragsformular und Website soll nun innerhalb von drei Monaten über die Anträge entschieden werden – bei Fällen in der Clearingstelle innerhalb von vier Monaten. Nach spätestens vier Wochen sollen zudem Rechnungen von Psychotherapeut*innen bearbeitet sein. Die DPtV hatte das Verwaltungsverfahren des Fonds wiederholt kritisiert.

„Wir dürfen Opfer sexueller Gewalt nicht im Stich lassen“, betont DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel. „Es war unzumutbar, dass sie Monate und Jahre auf Geld aus dem Hilfsfonds warten mussten. Wir begrüßen die Neustrukturierung und hoffen sehr, dass die heftigen Verzögerungen nun der Vergangenheit angehören.“ Auf der Website des Fonds ist nun auch eine ausführliche „Fragen und Antworten“-Sektion enthalten. Der „Fonds Sexueller Missbrauch“ ist ein Baustein des „Ergänzenden Hilfesystems“ (EHS). Betroffene, die im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erlebt haben, können beim Fonds Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.