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  • Veröffentlichungsdatum 22.11.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

G-BA nimmt Systemische Therapie für Erwachsene in Richtlinie auf

Verfahren ermöglicht neue Behandlungsformen

„Wir begrüßen, dass nach 20 Jahren Psychotherapeutengesetz mit der Systemischen Therapie für Erwachsene zum ersten Mal ein neues Richtlinienverfahren anerkannt worden ist“, sagt Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen und damit die Systemische Therapie offiziell als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die Systemische Therapie betrachtet insbesondere die Interaktionen zwischen den Mitgliedern einer Gruppe -speziell einer Familie- und zielt mit speziellen Vorgehensweisen auf die Veränderung der sozialen Beziehungen. Der therapeutische Nutzen wurde bereits genau vor einem Jahr am 22. November 2018 vom G-BA positiv bewertet.

Erweiterung für Kinder und Jugendliche geplant

„Wir freuen uns sehr über die Ergänzung des Beschlussentwurfs um die Einleitung der Nutzenbewertung für den Einsatz der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen“, betont die Bundesvorsitzende. Der Unterausschuss Methodenbewertung wird nun mit der Prüfung dieser sinnvollen Erweiterung beauftragt. „Im neuen Mehrpersonensetting können relevante Bezugspersonen, etwa die gesamte Familie, am laufenden Prozess einer Behandlung teilnehmen“, erklärt Lubisch. In allen anderen Richtlinienverfahren ist nur das Einzelsetting, das Gruppensetting und das gelegentliche Hinzuziehen von Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld möglich.

Regelungen sollen bis Juli 2020 abgeschlossen sein

Nach dem Beschluss müssen nun noch innerhalb von sechs Monaten im Bewertungsausschuss die neuen EBM-Ziffern beschlossen werden. Darüber hinaus muss noch die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden. Geregelt werden hier insbesondere die Qualifikationsnachweise für den Nachweis der Fachkunde in Systemischer Therapie. Zeitlich parallel werden Gutachter für die Begutachtung von Anträgen in der systemischen Therapie bestellt. Ab dem 1. Juli 2020 sollen alle Regelungen abgeschlossen und die Systemische Therapie in der Vertragspsychotherapie angeboten werden.

Details zum Beschluss:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/826/
https://www.g-ba.de/beschluesse/4028/