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G-BA: Prüfung anerkannter Psychotherapieverfahren eingestellt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember 2019 einstimmig beschlossen, die Prüfungen der anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie einzustellen. Die Verfahren der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Analytischen Psychotherapie und Verhaltenstherapie wurden in die Versorgung aufgenommen, als es noch keine Prüfung auf Basis evidenzbasierter Medizin gab. Der G-BA hatte sich daher selbst verpflichtet, die Verfahren seit 2008 zu überprüfen.
Grund für die Einstellung war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2010, demzufolge die Richtlinienverfahren in Bezug auf ihre Qualität und Wirksamkeit nicht (erneut) rechtfertigungsbedürftig seien. Der G-BA dürfe sie zwar prüfen, könne sie aber weder ausschließen noch Einschränkungen vornehmen, die den Kernbereich der Richtlinienverfahren und damit zugleich die Berufsausübung der Richtlinientherapeut*innen betreffen. Außerdem hätten parallele Entwicklungen wie die Anerkennung der Systemischen Therapie im November 2018 das Bewertungsverfahren nachrangig gemacht.
Als weiteren Grund gab der G-BA an, dass eine Fortsetzung der Prüfung über Jahre viel Arbeitskraft gebunden hätte, die für weitere Aufgaben nicht zur Verfügung gestanden hätten.
„Die Entscheidung des G-BA sehen wir mit Erleichterung“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bundesverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben gestern dafür gestimmt, das Prüfverfahren einzustellen. Das war die richtige Entscheidung und im Sinne der Patientenversorgung.“