Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 01.07.2009
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

G-BA schreibt Unterversorgung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für weitere zwei Jahre fort

Pressemeldung 06/2009

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kritisiert die jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Umsetzung der Gesetzesände-rung zur verbindlichen Einrichtung einer 20-Prozent-Quote für Psychotherapeuten, die aus-schließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Damit werde die Unterversorgung in diesem Bereich für weitere zwei Jahre fortgeschrieben, bemängelt der stellvertretende Bun-desvorsitzende der DPtV Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel aus Münster jetzt.

Die DPtV unterstützt damit die Kritik der Bundespsychotherapeutenkammer und fordert das Bun-desgesundheitsministerium (BMG) zur Beanstandung des Beschlusses auf, da es nicht hinnehmbar sei, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiterhin ungenügend bleibe.

Worum geht es in der Regelung, die der G-BA jetzt getroffen hat?
In der Sitzung vom 18. Juni 2009 hat der G-BA die überfällige und durch die DPtV angemahnte Umsetzung der Gesetzesänderung zur verbindlichen Einrichtung einer 20-Prozent-Quote für die Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jungendliche behandeln, beschlossen. Diese Regelung sieht vor, dass zunächst der Versorgungsgrad im Bereich der Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapie in einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermittelt wird. Eine 20-Prozent-Quote wird innerhalb einer KV erst dann umgesetzt, wenn in allen Bedarfsplanungsbezirken eine Quote von zehn Prozent erreicht ist. Diese Regelung soll verhindern, dass „unattraktive Regionen“ (nicht selten ländliche und kleinstädtische Regionen) unbesetzt bleiben.

Erst wenn in allen Bedarfsplanungsbezirken die Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten einen Versorgungsanteil von zehn Prozent ausmachen, kann der Bedarf bis zu 20 Prozent aufgefüllt werden. Das hat zur Folge, dass neben der nicht hinnehmbaren zeitlichen Streckung eines be-darfsgerechten Angebotes ein fehlender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in einem ein-wohnerschwachen Bezirk die angemessene Versorgung in einem gesamten KV Bereich verzögert.

Eine weitere Regelung sieht vor, dass Psychotherapeuten, die sowohl als Erwachsenen- als auch als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten niedergelassen sind (doppelt Zugelassene), bei der Ermittlung des Versorgungsgrades jeweils mit einem Faktor von 0,5 berücksichtigt werden. Tatsächlich aber behandeln diese Psychotherapeuten im Durchschnitt nur wenige Kinder und Ju-gendliche. Dies hat zur Folge, dass der Versorgungsgrad für die Behandlung von Kindern und Ju-gendlichen künstlich hochgerechnet wird. Damit gehen viele der benötigten Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche verloren. Das bedeutet z.B. für eine Region wie Westfalen-Lippe, in der 105 doppelt zugelassene Psychotherapeuten tätig sind, bereits eine erhebliche Reduktion der offenen Praxissitze für ausschließlich Kinder und Jugendliche behandelnde Psychotherapeuten, betont Hentschel. In einer KV, in der doppelte Zulassungen nicht gewährt wurden, wird somit der Ist-Zustand unterschiedlich erfasst.

Der G-BA schreibt in seiner Pressemitteilung: „Durch die neue Regelung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, die tatsächliche Versorgung wirklichkeitsnah abzubilden…“ Tatsächlich hat der G-BA mit diesen beiden Einschränkungen das Ziel der Gesetzesänderung, die Versorgung im Be-reich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu verbessern, nicht umgesetzt.
„Wir würden es begrüßen, wenn das BMG die aus unserer Sicht dringend notwendigen Korrekturen anmahnen würde. Allerdings würde dies bedeuten, dass damit eine erneute Verzögerung ver-bunden wäre. Somit wird auch die Umsetzung der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Absenkung der 40-Prozent-Quote auf eine 25-Prozent-Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte verzögert. Nach wie vor werden ärztlichen Psychotherapeuten Niederlassungsmöglichkeiten gewährt wäh-rend Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf ihre Kassensitze warten müssen,“ bemängelt Hentschel.