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  • Veröffentlichungsdatum 09.01.2020
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Gebührenerhöhung in der Unfallversicherung

Bis zu 50 Prozent Gebührenerhöhungen im Psychotherapeutenverfahren konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft-Unfallkassen erzielen. Zukünftig wird etwa die Psychotherapie-Sitzung (Traumatherapie) mit 130 Euro (statt 110 Euro) vergütet. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2020.

Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Es soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegenwirken. Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können am Psychotherapeutenverfahren beteiligt werden. Seit 1. Oktober 2015 ist das Verfahren ein eigenes Heilverfahren – ähnlich wie das Durchgangsarztverfahren – im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.