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  • Veröffentlichungsdatum 18.10.2019
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Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung - Wesentliche Neuerungen für den ganzen Berufsstand!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nach jahrelangen Diskussionen und Ringen des Berufsstandes um gemeinsame Positionen und gegen viele äußere Widerstände hat der Bundestag am 26.September 2019 das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. Damit wird die Psychotherapeutenausbildung novelliert und strukturell neu ausgerichtet. Sie orientiert sich formal an der Struktur anderer akademischer Heilberufe. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeut*in nach einem fünfjährigen Universitätsstudium mit Master-Abschluss für die Behandlung aller Altersstufen erteilt werden. Die zukünftige Berufsbezeichnung lautet „Psychotherapeut*in“. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. In der Weiterbildung findet eine Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen sowie auf ein Therapieverfahren statt; ggf. auch auf ein Fachgebiet mit entsprechender Gebietsbezeichnung (z. B. Neuropsychologie). Der neu konzipierte Master-Studiengang soll erstmals zum Wintersemester 2020 angeboten werden.

Neben den Regelungen zur Psychotherapeutenausbildung sind in dem Gesetz viele versorgungsrelevante Regelungen im Sozialgesetzbuch V enthalten, die nicht zur Ausbildungsreform gehören, sondern eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung bedeuten. Hierzu zählen insbesondere die vorgesehenen Zuschläge für Kurzzeittherapie, die Einführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und nachfolgend vorgesehene Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens sowie der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine neue Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch Kranke mit komplexem Behandlungsbedarf zu entwickeln.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden (voraussichtlich am 8. November 2019) und soll am 1.September 2020 in Kraft treten.

Wir begrüßen die neue Ausbildungsstruktur, die das Gesetz mit sich bringt. Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass an einigen Stellen des Gesetzes weiterhin Anpassungsbedarf besteht. In dem beigefügten Text finden Sie eine kommentierte Darstellung der wichtigsten Änderungen.

Mit kollegialen Grüßen
Ihr DPtV-Bundesvorstand