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  • Veröffentlichungsdatum 17.09.2020
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Gesundheits-Apps: „Patient*innen werden zu Versuchskaninchen“

„Für Gesundheits-Apps müssen dieselben Nachweise von Wirksamkeit gelten wie für unsere Psychotherapie-Verfahren“, forderte die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Dr. Anke Pielsticker auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Damit unterstützte sie einen Antrag, der auf die Risiken digitaler Gesundheitsanwendungen hinwies. Mit großer Mehrheit machten die Vertreter*innen darauf aufmerksam, dass die Anwendungen kein Teil einer leitliniengerechten Versorgung seien und dass keine Pflicht bestehe, sie zu verordnen. Wer sie dennoch einsetzen wolle, dürfe keinem Haftungsrisiko ausgesetzt werden und müsse sich auf ihre Sicherheit verlassen können.

„Als Psychotherapeut*innen wissen wir schon jetzt, dass sich einige Apps zu Depressionen und Ängsten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Prüfverfahren befinden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass dort positive Versorgungseffekte nachgewiesen werden. Wenn man genauer hinschaut, was sich dahinter verbirgt, dann sind das lediglich vergleichende Studien. Das entspricht nicht den randomisierten, kontrollierten Studien, die wir als Nachweis fordern, wenn wir unsere Verfahren und Methoden der Psychotherapie sonst anwenden“, kritisierte Pielsticker.

Weiterhin sei in dem BfArM-Leitfaden zu lesen, dass diese Versorgungseffekte erst ein bis zwei Jahre später nachgewiesen werden müssten. „Diese Apps können also verordnet werden, ohne dass jegliche Evidenz nachgewiesen wurde“, betonte die Psychotherapeutin. „Die Patient*innen, die solche Apps verordnet bekommen, werden damit zu Versuchskaninchen zum Nachweis von Wirksamkeit. Das kann so nicht gehen und wir als niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haften für jegliche Nebenwirkungen, die solche Apps verursachen können.“