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  • Veröffentlichungsdatum 12.09.2023
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Höhere Vergütung für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Für alle, die mit Versicherten der Heilfürsorge zusammenarbeiten, gibt es seit September 2023 eine wichtige Verbesserung: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erwirkt, dass Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen ab dem 1. September 2023 mehr Geld bekommen.

Für Bundeswehrangehörige und ggf. auch für deren mitversicherte Familienangehörige gilt: Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt.  Zusätzlich werden die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Behandlung von Bundespolizist*innen werden ab dem 1. September 2023 die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.

Grundlage für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen und Bundespolizist*innen sind die Vereinbarungen der BPtK mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Bundesinnenministerium.