Aktuelles
Hygienezuschlag Nr. 245 GOÄ – Abrechnung bis 31. März 2021 verlängert
Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ verlängert.
Ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 ist die Abrechnung einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.
Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.